Mitgliederversammlung am 04.04.2025
Einladung zur Mitgliederversammlung |
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Sportkameraden,
hiermit laden wir alle Mitglieder der Sportfreunde Germania Winden 1919 e.V. zur
MITGLIEDERVERSAMMLUNG (MV)
am Freitag, den 04.04.2025
um 19.30 Uhr
im Clubhaus der SFG am Sportgelände
recht herzlich ein.
Der Führungskreis schlägt folgende Tagesordnung vor:
- Begrüßung durch den Sprecher des Führungskreises
- Totengedenken
- Bericht des Führungskreises
- Bericht der Kassenprüfer
- Diskusion der Berichte
- Entlastung des Führungskreises
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Wahl der Mitglieder des Führungskreises und der Amtsträger
a. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Sport - Aktive
b. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Sport - Jugend
c. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Sport - AH
d. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Breitensport
e. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Schriftführung
f. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Kassenverwaltung
g. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Wirtschaft
h. Wahl des Führungskreismitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Infrastruktur
i. Wahl der Beisitzer
j. Wahl zweier Kassenprüfer - Anträge und Verschiedenes
Der Führungskreis weist auf allgemeinen Bestimmungen des § 9 der Vereinssatzung zur MV hin; dort heißt es:
4) Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind
alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Als Mitglieder des Führungkreises sind Mitglieder vom
vollendeten 21. Lebensjahr an wählbar.
5) Die Entscheidungen der MV werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen bleiben für die
Entscheidung unberücksichtigt.
6) Anträge der Mitglieder sind auf die Tagesordnung der MV zu setzen; sie müssen mindestens zwei Wochen
vor dem Termin schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingereicht werden und angemessen begründet
sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs; der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs obliegt dem
antragstellenden Mitglied / den antragstellenden Mitgliedern. Anträge, die einen ausschließlichen
Zuständigkeitsbereich der MV betreffen (insbesondere Wahlen, berufungen, Entlastung von Vereinsorganen)
können nur nach vorheriger Ankündigung in der zur MV vom Führungskreis über vorgeschlagenen
Tagesordnung behandelt werden. Während der MV können Anträge der Mitglieder, soweit es sich nicht um
Anträge zur Abänderung oder Ergänzung zu einem Tagesordnungspunkt handelt (Dringlichkeitsanträge), nur
mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Dringlichkeitsanträge auf Änderungen der Satzung sind unzulässig.
Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Der Führungskreis der SF Germania Winden e.V.